AGB Konzertbüro Augsburg GmbH

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1 Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Konzertbüro Augsburg GmbH / LK Konzerte GmbH (nachfolgend „Konzertbüro Augsburg“ genannt) werden durch den Kauf einer Eintrittskarte zu einer unserer Veranstaltungen gültig und gelten für die Besucher*innen der jeweiligen Veranstaltung.

Beim Kauf der Eintrittskarten wird der Gültigkeit der AGB zugestimmt.

Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für den*die Besucher*innen zudem die jeweilige Haus- bzw. Hallenordnung.

Das jeweilige Hausrecht am Veranstaltungstag liegt beim Konzertbüro Augsburg.

 

2 Zutritt zu den Veranstaltungen
Der Zutritt zu einer Veranstaltung vom Konzertbüro Augsburg ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Wird die laufende Veranstaltung vor ihrem Ende verlassen, ist das Wiederbetreten mit dem Einlasspersonal abzusprechen. In der Regel erhält der *die Besucher*in für das Wiederbetreten eine „Auslasskarte“. Nach dem Ende der Veranstaltung ist die Veranstaltungsstätte ohne große Verzögerung zu verlassen.

Mit dem Kartenkauf akzeptiert der*die Kunde*in die Einlassbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.

 

3 Jugendschutz
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung einer*s Erziehungsberechtigten, untersagt. Zu allen Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung einer*s Erziehungsberechtigten eingelassen.

 

4 Gesundheitsschutz
Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen können. Die Besucher*innen werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Ohrstöpsel) zu ergreifen und ausreichend Abstand zu den Lautsprecherboxen zu halten.

 

5 Verbot des Eintrittskarten-Handels
Konzertbüro Augsburg hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

 

6 Persönlichkeitsrechte / Programmmitwirkung
Bei der Veranstaltung wirkt der*die Zuschauer*in im Programm mit und erklärt sich hiermit als Besucher*in der Veranstaltung damit einverstanden, dass er*sie möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Veranstaltung via Rundfunk und/oder TV oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen ist. Im Falle einer Aufzeichnung wird dies durch Aushang im Veranstaltungsort bekannt gemacht.

 

7 Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Konzertbüro Augsburg, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Konzertbüro Augsburg haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, insbesondere der in § 8 und 9 näher bezeichneten und ggf. in Verwahrung genommenen Gegenstände.

Konzertbüro Augsburg haftet nicht für die Garderobe am Veranstaltungsort.

 

8 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte
Es dürfen keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung gemacht werden. Daher ist das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art nicht gestattet. Pressefotograf*innen, die von Konzertbüro Augsburg einen Fotopass für die Veranstaltung erhalten haben, sind hiervon ausgenommen. Sie dürfen jedoch nur in den ihnen zugewiesenen Zeitfenstern, an den ihnen zugewiesenen Stellen fotografieren.

Im Verlauf der Veranstaltung können durch den*die Künstler*in und/oder den Veranstalter Foto- oder Videoaufnahmen gemacht werden, welche für Werbezwecke oder den Einsatz in den sozialen Medien bestimmt sind. Der*Die Zuschauer*in erteilt mit dem Erwerb der Eintrittskarte sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierender Ansprüche.

 

9 Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Gegenständen
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und Konzertbüro Augsburg behält sich das Recht vor die Person von der Veranstaltung auszuschließen. Konzertbüro Augsburg behält sich vor, einzelne Besucher*innen und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke, etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher*innen einerseits und dem Persönlichkeitsrecht der*s betroffenen Besuchers*in andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Partnerhunde, bzw. Blindenhunde ist im Vorfeld der Veranstaltung mit Konzertbüro Augsburg abzusprechen.

Zuschauer*innen mit Rollstuhl oder Mobilitätshilfe müssen eine Begleitperson zur Veranstaltung mitbringen, um den sicherheitsrelevanten Anforderungen der Veranstaltungsstätte Folge zu leisten. Beide Personen sind jeweils bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle oder der Abendkasse anzumelden, um den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen.

 

10 Störung der Veranstaltung / Ordnungs- und Sicherheitspersonal
Offensichtlich betrunkenen und berauschten Personen ist der Zutritt zur Veranstaltungsstätte untersagt. Das Recht von Konzertbüro Augsburg, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Den Anweisungen von Konzertbüro Augsburg, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung/ Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Dies beinhaltet auch die Zuweisung der Plätze. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

 

11 Rückgabe von Eintrittskarten
Gesetzliche Grundlage / Widerrufs- und Rückgaberecht:

Nach § 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt die Bestellung von Konzert- und Theaterkarten nicht den Regeln über Fernabsatzverträge.

Daher besteht bei einem Ticketkauf grundsätzlich kein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 des BGB.

Ebenso können gekaufte Tickets i.d.R. nicht umgetauscht oder auf eine andere Veranstaltung umgeschrieben werden.

 

Außerordentliche Regelung im Falle einer terminlichen Veranstaltungsverschiebung:

Wird eine Veranstaltung nach dem Ticketkauf terminlich auf einen anderen Tag verlegt, besteht ein gesondertes Rückgaberecht der Tickets bis zum Vortag der Verschiebungsveranstaltung.

Die Rückgabe muss rechtzeitig und nachweislich vor dem Veranstaltungsdatum über den entsprechenden Ticketanbieter (bei welchem die Tickets erworben wurden) in die Wege geleitet bzw. beantragt werden.

Rückabwicklungsanträge, welche nachweislich erst nach der gespielten Veranstaltung eingereicht werden, können in der Regel leider nicht mehr genehmigt werden.

Bei örtlichen Veranstaltungsverlegungen (in eine andere Location) besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.

Selbstverschuldete Reisekosten werden aufgrund des persönlichen Risikos der Ticketkäufer*innen in keinem Fall vom Veranstalter erstattet. Dies gilt auch bei kurzfristigen Veranstaltungsverschiebungen, -verlegungen oder -absagen.

Die Rückerstattung über den Veranstalter erfolgt stets nur in Höhe der Ticketwerte. Für eventuelle Zusatzgebühren (Versandkosten, Buchungsgebühr, Ticketversicherung, etc.) kommt der Veranstalter nicht auf.

 

12 Covid-19-Gutscheine
Alle Guthaben der während der Covid-19-Pandemie ersatzweise für die ausgefallenen bzw. verschobenen Veranstaltungen ausgegebenen Veranstaltergutscheine können im Rahmen der individuellen Gültigkeit entweder beim Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung des Veranstalters eingelöst oder ab dem 01.01.2022 über die entsprechende Vorverkaufsstelle ausbezahlt werden.

Die Einlösung bzw. Auszahlung erfolgt stehts nur in Höhe des ausgewiesenen Gutscheinwertes.

Eine Einlösung / Auszahlung kann nur während der Gültigkeit der Gutscheine vorgenommen werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Rechtsanspruch mehr auf eine Auszahlung oder Anrechnung des Gutscheinwertes.

 

13 Informationspflicht der Ticketinhaber*innen
Allgemein sind alle Ticketkäufer*innen und Ticketinhaber*innen ausdrücklich angehalten, sich selbstständig, fortlaufend, rechtzeitig und bis kurz vor der Veranstaltung über jegliche Änderungen oder Einlassbestimmungen auf den gängigen Wegen und Kanälen zu informieren.

Alle Änderungen und Informationen werden auf unserer immer aktuellen Website www.konzertbuero-augsburg.de, bei den entsprechenden Ticketanbietern/Vorverkaufsstellen, den Websites der Künstler*innen, den Veranstaltungslocations etc. kommuniziert.

 

14 Ticketverlust / Nichtinanspruchnahme
Bei Verlust oder Nichtinanspruchnahme der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

Nichtinanspruchnahme durch Veranstaltungsversäumnis

Rückerstattungsanfragen, welche aufgrund eines selbstverschuldeten Veranstaltungsversäumnisses gestellt werden, können aufgrund der fortlaufenden Informationspflicht der*des Ticketkäufer*s nicht genehmigt werden.

 

15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur im Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. Konzertbüro Augsburg ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten der Besucher*innen im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern, Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

 

16 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung für alle mit Konzertbüro Augsburg abgeschlossenen oder von ihr vermittelten Verträge, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, ist Augsburg.

 

 

WICHTIG:

Keine Audio- oder Videorekorder

Keine Kameras

Kein Feuerwerk

Keine Waffen

Keine Flaschen / Dosen

Keine Laserpointer

Keine Speisen

Keine großen Rucksäcke / Taschen (größer als Din A4 Format)

Keine Ketten an Brieftaschen

Keine Großen Ketten / Nietengürtel

Vielen Dank für Ihr Verständnis